Kostenübernahme Anti-Aggressions-Therapie: wird die Therapie von der Krankenkasse übernommen ?

Eine Anti-Aggressions-Therapie ist noch immer für viele ein heikles Thema. Wer selbst über kein gesteigertes Aggressionspotenzial verfügt, kann meist nicht nachvollziehen, mit welchen Komplikationen der Abbau von Aggressivität verbunden sein kann.

Alleine schaffen es nur die wenigsten. Deshalb werden Anti-Aggressions-Therapien angeboten, die einen Wechsel in ein Leben ohne Angriffslust ermöglichen.

Es kostet jedoch Mut, über die eigene Aggressivität zu sprechen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mancher scheut sich zudem vor den Kosten, die eine Anti-Aggressions-Therapie verursacht.

Kommt für die Kostenübernahme einer Anti-Aggressions-Therapie die Krankenkasse infrage?

Die Angst, noch tiefer in die Problematik hineinzurutschen und Menschen zu verletzen, die einem was bedeuten, kann ein Beweggrund zur Ergreifung fachkundiger Unterstützung sein. Die Frage, ob die Krankenkasse eine Anti-Aggressions-Therapie bezahlt, lässt sich leider nicht pauschal beantworten.

Tipp:
Ein gutes Buch zum Thema lesen ist oft schon ein erster kleiner Einstieg, sich selbst zum Positiven verändern zu wollen.

Wird der Hausarzt um Rat gefragt, empfiehlt er vielleicht zunächst einen Psychotherapeuten, der weitere Maßnahmen einleitet. Besitzt der Therapeut eine kassenärztliche Zulassung und stellt er eine psychische Störung mit Krankheitswert fest, kommt die Krankenkasse für die Kosten auf.

Wartezeiten sind üblich, weil in Deutschland in vielen Regionen eine Unterversorgung von kassenärztlich zugelassenen Therapeuten besteht.

Anti-Aggressions-Therapie: Krankenkasse kontaktieren

Andererseits existiert die Möglichkeit, sich direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Befindet sich die Krankenkasse vor Ort, empfiehlt sich ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache.

Selbst wenn nicht gleich eine verbindliche Zusage zur Kostenübernahme einer Therapie erfolgt, geben die Sachbearbeiter Tipps, wie sich das bestehende Problem am besten lösen lässt. Die Krankenkassenangestellten wissen in der Regel über Aggressionsstörungen Bescheid und nehmen sich die nötige Zeit zur Abklärung von Details.

Voraussetzungen zur Kostenübernahme für eine Therapie

Die Krankenkasse zahlt nicht für mehrmalige Teilnahmen. Wer sich für eine Anti-Aggressions-Therapie entscheidet, sollte deshalb mit dem gebührenden Ernst an die Sache herangehen. Der erste und wichtigste Schritt stellt das Erkennen des Problems dar.

Menschen, die extrem aggressiv reagieren, sind sich ihres Verhaltens oftmals gar nicht bewusst. Besteht keine Bereitschaft für Veränderung, führt ein Training gegen aggressives Verhalten zu keinem Erfolg.

Es nützt auch nichts, lediglich anderen Personen einen Gefallen zu erweisen. Oftmals sind es die Partner, die auf eine Therapie drängen, während den Betroffenen die Einsicht fehlt.

Wie setzt sich eine Anti Aggressions Therapie zusammen?

Zwischen einem Anti-Aggressions-Training und einer Anti-Aggressions-Therapie gibt es Unterschiede. Beim Training werden in erster Linie neue Verhaltensmuster eingeübt, während sich die Therapie auch mit den Ursachen der Aggressionsstörung befasst.

Ablauf und Dauer sind variabel. Zu den Schwerpunkten einer Anti-Aggressions-Therapie zählen:

  • Stärkung der Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Toleranz aufbauen
  • Provokationsgrenzen austesten
  • Selbstkontrolle lernen
  • Konzepte zum Abbau von körperlichen Erregungszuständen
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationstraining
  • Rollenspiele
  • Entspannungsübungen
  • Aktivitäten und Hobbys herausfinden, die zur Aggressivitätsminderung beitragen
  • Therapeutische Gespräche (einzeln und in der Gruppe)

Jugendhilfe als Alternative bei der Kostenübernahme

Statt Krankenkasse kommen Jugendhilfeträger in Betracht, wenn es sich nicht um erwachsende Personen, sondern um Kinder oder Jugendliche handelt. Ein Anruf beim zuständigen Jugendamt bringt Klarheit.

Ordnet das Jugendgericht eine entsprechende Maßnahme an, gab es bereits Gesetzesüberschreitungen, und pädagogische Gesichtspunkte fanden bei der Urteilsfindung Berücksichtigung.

Es bieten zudem immer mehr Städte und Gemeinden kostenlose Anti-Aggressions-Therapien und Trainingsprogramme zur Gewaltprävention an, mit dem Ziel, Gefahr von Kindern und Jugendlichen abzuwenden. Auskünfte erteilen die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen und das Landratsamt.